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   KG, 24.05.1976 - 12 U 479/76   

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https://dejure.org/1976,2130
KG, 24.05.1976 - 12 U 479/76 (https://dejure.org/1976,2130)
KG, Entscheidung vom 24.05.1976 - 12 U 479/76 (https://dejure.org/1976,2130)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 1976 - 12 U 479/76 (https://dejure.org/1976,2130)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 155
  • DAR 1977, 20
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen

    Der Auffahrende hat den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, daß er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten (§ 4 I 1 StVO) oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepaßt (§ 3 I StVO) oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§ 1 II StVO; vgl. BGH, VersR 1969, 859; KG, DAR 1977, 20; VersR 1962, 991).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2017 - 11 O 329/15

    Haftung des Auffahrenden bei einem typischen Auffahrunfall hinsichtlich

    Denn im allgemeinen spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, der auf ein W ihm (vorwärts) fahrendes oder stehendes Fahrzeug fährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder zu schnell (§ 3 Abs. 1 StVO), mit unzureichendem Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO) oder unaufmerksam gefahren ist (§ 1 Abs. 2 StVO) (vgl. BGH VersR 1964, 263, 264; VersR 1969, 859; NJW 1982, 1595, 1596 = VersR 1982, 672; NJW 1987, 1075, 1077; NJW-RR 1989, 670, 671 = VersR 1989, 54, 55 = NZV 1989, 105; Senatsurteile, VersR 1962, 991; DAR 1975, 212, 213; DAR 1977, 20; VerkMitt 1983, 13; VerkMitt 1985, 26; vom 10. Juni 1993 - 12 U #####/#### -).

    Der Auffahrende kann den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern oder ausräumen, wenn er Umstände darlegt und beweist (nicht etwa nur behauptet), die die ernsthafte Möglichkeit eines anderen atypischen Geschehensablaufs ergeben (BGH NJW 1982, 1595, 1596 = VersR 1982, 672; NJW 1987, 1075, 1077; NJW-RR 1989, 670, 671 = VersR 1989, 54, 55 = NZV 1989, 105; Senatsurteile, VersR 1962, 991, 992; DAR 1977, 20; vom 2. Mai 1983 - 12 U #####/#### - vom 3. Juni 1993 - 12 U #####/#### - vom 10. Juni 1993 - 12 U #####/#### -).

  • KG, 07.06.1993 - 12 U 3861/91

    Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke

    Dabei müssen die Tatsachen, welche die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergeben können, nicht nur möglich erscheinen, sie müssen bewiesen sein (vgl. BGH VersR 1962, 786, 787; VersR 1969, 859, 860; BGH bei Bode DAR 1974, 85, 101; Senatsurteil vom 6. Januar 1983 - 12 U 2854/82 - vgl. auch Senatsurteil DAR 1977, 20).
  • KG, 09.03.1995 - 12 U 3372/93

    Auffahrunfall nach Bremsung des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund -

    Im Falle eines Auffahrunfalls spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Auffahrende entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepaßt oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 StVO; vgl. BGH VersR 1969, 859; KG VersR 1962, 991, 992; DAR 1977, 20; KG, Urteile vom 11. November 1985 - 12 U 1430/85 - 2. März 1992 - 12 U 2055/91 -).
  • LG Fulda, 15.02.2002 - 1 S 159/01

    Voraussetzung für die Annahme eines Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall;

    Anknüpfungstatsachen für die Annahme eines Auffahrens des Nachfolgenden und der Begründung eines gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweises sind dagegen allein das hintereinander Herfahren zweier Fahrzeuge und ein Zusammenstoß dieser Fahrzeuge derart, daß der Heckbereich des vorausfahrenden und der Frontbereich des nachfolgenden Pkw beschädigt werden (vgl. ebenso: Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 4 StVO Rn. 18 m.w.N.; Kammergericht VersR 1978, S. 155).
  • AG Berlin-Mitte, 13.12.2012 - 106 C 3044/11

    Verkehrsunfall an Straßenkreuzung mit Vorfahrtsregelung "rechts vor links"

    Zur Erschütterung der aufgrund des ersten Anscheins gewonnenen Überzeugung ist jedoch erforderlich, dass der Gegner - hier der Kläger - die Umstände, mit denen der Anscheinsbeweis zu Fall gebracht werden soll, seinerseits beweist (Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 4. Aufl. Rdn. 246, sowie gefestigte Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH NJW 1982, 1596; KG VersR 1978, 155).
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